
Stuttgart, den
Als Branchenvertreter sind die Verbände SLS/Photomed in das
Erlassverfahren eingebunden.
Das BMU informierte beide Verbände über anstehende
Zeitverzögerungen im Verfahren, die sich zwangsläufig aus dem
Wechsel an der politischen Spitze des Ministeriums ergeben.
Mit einer ministeriellen Entscheidung über den offiziellen Beginn des Erlassverfahrens ist nicht vor Januar/Februar 2010 zu rechnen. Die Branchenanhörungen werden für März/April 2010 erwartet. Einfluss auf diesen Zeitplan hat zudem die Einbindung des BMU in die bevorstehende Klimakonferenz in Kopenhagen, die politische Priorität besitzt.
Das eigentliche Erlassverfahren unter Einbezug des Bundesrates erfolgt nach den Branchenanhörungen.Der Erlass der Verordnung ist gesetzlich vorgegeben (§ 5 NiSG). Es ist nicht damit zu rechnen, dass auf eine Verordnung verzichtet wird.
Nach der augenblicklichen Zeitvorschau ist mit dem Erlass in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu rechnen.
Die zu erwartenden Überleitungsfristen für die praxis-bedeutsamen Vorschriften der VO hinzugerechnet, lassen eine Zeitprognose für die Praxiswirksamkeit für Anfang 2011 zu.
Unabhängig von
diesem Zeitplan für das Erlassverfahren werden Einzelfragen in der
Ministerialverwaltung bearbeitet. Die Vorschläge der Verbände werden
hierbei soweit wie möglich berücksichtigt.
Für die Bereiche SB, Hotel, Schwimmbad ist an technische Sonderlösungen gedacht, die einen Fortbestand dieser Einsatzbereiche für Solarien gewährleisten – entgegen öffentlicher Forderungen aus dem Kreis von Dermatologen und der DKH. Einzelheiten liegen hierzu noch nicht vor.
Im Bereich Schulung/Ausbildung stehen pragmatische Lösungen im Visier; die bisherige und künftige AfB-Ausbildung ist einbezogen.
Die Weiterführung des Zertifizierungsverfahrens für Sonnenstudios bleibt in der Betrachtung; die Entscheidung ist abhängig vom endgültigen Regelungsinhalt der Verordnung.
Die Umstellung von sog. Altgeräten ist für die VO vorgesehen. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Fristen, liegen derzeit noch nicht vor.
Bewertung: (unter Vorbehalt zu dem genannten Zeitablauf)
Der Erlass der VO verzögert sich aus politischen Gründen. Mit hoher
Wahrscheinlichkeit sind verbindliche Rechtswirkungen einer VO nicht
vor Ende 2010/Anfang 2011 zu erwarten. Einzelheiten zu den erwarteten
Vorgaben liegen nicht vor, sie sind lediglich im Gesetz (§ 5 NiSG)
Themen bezogen vorgegeben. Ein diskutabler Entwurf der Verordnung
wird für Februar/März 2010 erwartet.
Für die Praxis bedeutet dies weiterhin Unsicherheit hinsichtlich der
zu erwartenden verbindlichen Vorgaben, andererseits ist Zeit für die
betriebliche Planungsphase gewonnen.
Die bisher bestehenden betrieblichen Unsicherheiten und (teilweise)
Informationslücken sind Anlass für ein offensichtlich gegebenes
„Informations-Wirrwarr“ in der Branche.
Deshalb: Nutzen Sie die Informationsquellen SLS/Photomed wegen
ihrer Verbindlichkeit.
Aus gegebenem Anlass abschließend noch der Hinweis, dass das Thema Jugendschutz unabhängig und losgelöst von der Entwicklung der Verordnung zu sehen ist. Das Besonnungsverbot für Jugendliche ist seit August 2009 gesetzlich (NiSG) geregelt und gilt. Die kommende Verordnung wird keine weiteren Regelungsinhalte zu diesem Verbot haben. Vor allem wird sie keine Vorgaben – wie in der Praxis oft zu hören ist – zu den Instrumentarien der Kontrolle dieses Verbotes beinhalten. Dies ist Sache des Anbieters von Solarien!
Ab März 2010 wird das Verbot mit Bußgeld bewehrt sein. Das Inkrafttreten der Bußgeldvorschrift (§ 8 NiSG) betrifft dann vorläufig den Jugendschutz .
Sie kann sich erst dann auf die Vorgaben der Verordnung beziehen, wenn diese rechtswirksam erlassen sein wird.
Bitte
beachten: Es haben
bereits erste Kontrollen stattgefunden, auch sind Anzeigen bei
Ordnungsbehörden eingegangen.
Bitte geben Sie
diese Information in Ihrem
Geschäftskreis weiter und helfen Sie, das bestehende
„Informations-Wirrwarr“ in der Praxis zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen

RA J. Bock
Geschäftführung