RUNDSCHREIBEN 7/2009

Stuttgart, den 16.12.09

Aktuelles zur „Solarien-Verordnung“
Weitere Verzögerungen vorprogrammiert

Als Branchenvertreter sind die Verbände SLS/Photomed in das Erlassverfahren eingebunden.
Das BMU informierte beide Verbände über anstehende Zeitverzögerungen im Verfahren, die sich zwangsläufig aus dem Wechsel an der politischen Spitze des Ministeriums ergeben.

Mit einer ministeriellen Entscheidung über den offiziellen Beginn des Erlassverfahrens ist nicht vor Januar/Februar 2010 zu rechnen. Die Branchenanhörungen werden für März/April 2010 erwartet. Einfluss auf diesen Zeitplan hat zudem die Einbindung des BMU in die bevorstehende Klimakonferenz in Kopenhagen, die politische Priorität besitzt.

Das eigentliche Erlassverfahren unter Einbezug des Bundesrates erfolgt nach den Branchenanhörungen.

Fazit für die Praxis

Der Erlass der VO verzögert sich aus politischen Gründen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind verbindliche Rechtswirkungen einer VO nicht vor Ende 2010/Anfang 2011 zu erwarten. Einzelheiten zu den erwarteten Vorgaben liegen nicht vor, sie sind lediglich im Gesetz (§ 5 NiSG) Themen bezogen vorgegeben. Ein diskutabler Entwurf der Verordnung wird für Februar/März 2010 erwartet.
Für die Praxis bedeutet dies weiterhin Unsicherheit hinsichtlich der zu erwartenden verbindlichen Vorgaben, andererseits ist Zeit für die betriebliche Planungsphase gewonnen.

Die bisher bestehenden betrieblichen Unsicherheiten und (teilweise) Informationslücken sind Anlass für ein offensichtlich gegebenes „Informations-Wirrwarr“ in der Branche.
Deshalb: Nutzen Sie die Informationsquellen SLS/Photomed wegen ihrer Verbindlichkeit.


Aus gegebenem Anlass abschließend noch der Hinweis, dass das Thema Jugendschutz unabhängig und losgelöst von der Entwicklung der Verordnung zu sehen ist. Das Besonnungsverbot für Jugendliche ist seit August 2009 gesetzlich (NiSG) geregelt und gilt. Die kommende Verordnung wird keine weiteren Regelungsinhalte zu diesem Verbot haben. Vor allem wird sie keine Vorgaben – wie in der Praxis oft zu hören ist – zu den Instrumentarien der Kontrolle dieses Verbotes beinhalten. Dies ist Sache des Anbieters von Solarien!

Ab März 2010 wird das Verbot mit Bußgeld bewehrt sein. Das Inkrafttreten der Bußgeldvorschrift (§ 8 NiSG) betrifft dann vorläufig den Jugendschutz .

Sie kann sich erst dann auf die Vorgaben der Verordnung beziehen, wenn diese rechtswirksam erlassen sein wird.

Bitte beachten: Es haben bereits erste Kontrollen stattgefunden, auch sind Anzeigen bei Ordnungsbehörden eingegangen.

Bitte geben Sie diese Information in Ihrem Geschäftskreis weiter und helfen Sie, das bestehende „Informations-Wirrwarr“ in der Praxis zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen

RA J. Bock

Geschäftführung